Hinreichende Erfolgsaussicht
Es besteht dann eine hinreichende Erfolgsaussicht, wenn die reale Chance auf Herbeiführung einer Schwangerschaft besteht. Diese ist dann nicht mehr gegeben, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist, d.h., wenn in keinem der Versuche eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist.